D-91: Für welche Wildarten besteht ein Nachtjagdverbot?

Worum geht es hier ?

Abweichend von den bundesrechtlichen Regelungen in §19 BJG ist für NRW die Nachtjagd nur für Schwarzwild und Raubwild erlaubt, siehe §19 LJG NRW.

Beispiele für richtige Antworten:

  • In NRW für alle außer Schwarzwild und Raubwild

Beispiele für falsche Antworten:

  • Schwarzwild
  • Raubwild

2 Kommentare

  1. Hier müßte noch das Raubwild aus den falschen Antworten raus geommen werden.

    • Admin

      3. März 2018 um 15:23 Uhr

      Hallo Dirk, das verstehe ich nicht ganz, denn im §19 LHJG NRW Abs.1 Satz 6 heißt es wörtlich dass es verboten ist:

      6. Wild, ausgenommen Schwarzwild und Raubwild, zur Nachtzeit zu erlegen; als Nachtzeit gilt die Zeit von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang;

      Für Raubwild besteht daher m.E. kein Nachtjagdverbot, und es ist daher eine falsche Antwort.

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