D-112: Durch welche Vorschriften werden die nicht jagdbaren wildlebenden Tierarten geschützt?

Worum geht es hier ?

Die nicht jagdbaren wildlebenden Tierarten werden durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Darüber hinaus gilt die Bundesartenschutzverordnung, und in NRW das Landesnaturschutzgesetz NRW.

Achtung, Unklarheit: in manchen Quellen wird das Tierschutzgesetz als falsche Antwort auf diese Frage gewertet. M.E. handelt es such dagegen um eine richtige Antwort, denn in §1 Tierschutzgesetz steht wörtlich:

„Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“

Eine Einschränkung auf Tiere in Gefangenschaft gibt es nicht, das Gesetz gilt daher auch für wildlebende Tiere.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Bundesnaturschutzgesetz
  • Bundesartenschutzverordnung
  • Landesnaturschutzgesetz NRW
  • Tierschutzgesetz

Beispiele für falsche Antworten:

  • Durch die Durchführungsverordnung (DVO) zum Landesjagdgesetz
  • Durch das BGB
  • Durch die Strafprozessordnung

2 Kommentare

  1. Hallo,
    das Landschaftsgesetz ist m. E. historisch und durch das Landesnaturschutzgesetz NRW ersetzt worden.

    • Admin

      26. März 2023 um 10:59 Uhr

      Hallo Ralf! Danke für den Hinweis. Ich habe die Bezeichnung im Text angepasst. Der Link musste nicht geändert werden, er war in Ordnung. Grüße, Martin

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