A-96: Welche heimischen Wildarten dürfen zur Bestandsstützung ausgewildert werden?

Worum geht es hier ?

Bei einigen Wildarten ist die Auswilderung generell möglich oder unmöglich, bei anderen steht die Auswilderung unter dem Vorbehalt der Genehmigung der zuständigen Jagdbehörde. Das Bundesjagdgesetz und das Landesjagdgesetz NRW haben hierfür umfangreiche Regelungen, siehe auch §31 LJG NRW.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Fasane aus verlassenen Gelegen des jeweiligen Jagdbezirkes
  • Schalenwild (außer Schwarzwild) bei Genehmigung durch die oberste Jagdbehörde
  • Bedrohte heimische Wildarten bei Genehmigung durch die untere Jagdbehörde

Beispiele für falsche Antworten:

  • Schwarzwild
  • Wildkaninchen

2 Kommentare

  1. Achaz von der Schulenburg

    22. April 2018 um 12:01 Uhr

    Schalenwild darf nur nach Genehmigung durch die oberste Jagdbehörde ausgesetzt werden § 31 (2) LJG-NRW

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