D-68: Welche Federwildart hat in Nordrhein-Westfalen ganzjährige Schonzeit?

Worum geht es hier ?

Diese Information findet man in der Landesjagdzeitenverordnung (LJZeitVO). Bis zum 29.03.2019 wurden dort ausdrücklich Rebhühner und Waldschnepfen als ganzjährig geschont genannt.

Seit dem 30.03.2019 war  nur noch das Rebhuhn von der Jagd zu verschonen, allerdings nur bis 2023, siehe §2.  Diese Regelung wurde vor kurzem bis einschl. 2027 verlängert.  Im Augenblick gibt es daher in NRW nur das Rebhuhn, das  ganzjährig von der Jagd zu verschonen ist.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Das Rebhuhn

Beispiele für falsche Antworten:

  • Auerhahn
  • Birkhuhn
  • Felsentaube
  • Waldschnepfe

12 Kommentare

  1. Hallo, lt. Verordnung zur Änderung der Jagdzeiten NRW gültig ab dem 30. März 2019 sind Waldschnepfen vom 16.10 – 15.01. wieder jagbar , brauchbare Jagdhunde sind hierbei einzusetzen. Ich hoffe das ist die aktuellste Verordnung. MfG S. Sander

  2. Hallo,
    inzwischen auch Auerwild und Birkwild ganzjährig geschont.
    Gruß

    • Admin

      13. August 2020 um 19:23 Uhr

      Hallo Nazifa, ich habe gerade noch einmal einen Blick in die „Verordnung über die Jagdzeiten“ geworfen. Dort finde ich nur das Rebhuhn. Habe ich etwas übersehen? Könntest du genauer angeben, woe die information zu Auer/Birkwild zu finden ist ? Beste Grüße, Martin

      • Hallo Martin,
        auf der Seite „jagdverband.de“ steht im Steckbrief zum Birkwild, dass es zwar als jagdbare Wildart gilt, aber ganzjährig Schonzeit hat. Gleiches gilt auch für das Auerwild – gleiche Quelle. Beider Arten sind m.W. aber nicht in NRW beheimatet. Ich denke, die Lösung „Rebhuhn“ ist so ok.

        Viele Grüße aus Ostbüren, Michael

      • BJgagdG 22 Abs. 2:

        „Wild, für das eine Jagdzeit nicht festgesetzt ist, ist während des ganzen Jahres mit der Jagd zu verschonen“.

        Lese ich, dass alles Wild für welches keine Jagdzeit festgelegt is, automatisch „ganzjährig geschont“ ist. Dafür spricht auch, dass ein Verstoss gegen o.g. Paragraph eben genau das „Schonzeitvergehen“ (Paragraph 38 BJagdG) darstellt.

        • Admin

          12. Juni 2021 um 13:38 Uhr

          Hallo und danke für die gute Recherche !
          Das ist plausibel. Auer- und Birkwild bleiben allerdings m.E. trotzdem falsche Antworten, weil sie in NRW kein Wild sind. Das geht aus dem §2 des LJG NRW hervor. Er setzt für Federwild voraus, das es „in Nordrhein-Westfalen nach der Roten Liste der Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens regelmäßig brütet“. Und gemäß der Ornithologengesellschaft NRW ist das für Birkhuhn und Auerhahn nicht der Fall. Sie werden in der roten Liste als „ex“ (ausgestorben) bewertet.
          Beste Grüße & WMH, Martin

  3. Bleibt, so wie ich das sehe, ab 01.01.2024 keine richtige Antwort übrig, da die ganzjährige Schonzeit für Rebhühner nicht verlängert wurde. Ob die Frage daher rausgenommen wird?

  4. Hallo zusammen, ja wie Jens schon sagte.
    Rebhühner haben seit 1.1 2024 Jagdzeit vom 1.September bis 15. Dezember.
    Paragraph 1 Landesjagdzeitverordnung NRW

  5. Hallo,
    Wildtruthennen, Wachtel, Hohl-, Türken- und Turteltaube sowie die Enten (außer Stockenten) wären auch Beispiele für richtige Antworten?

    VG
    Nadin

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