Kategorie: Sachgebiet B

B-45: Müssen Lebendfangfallen verblendet werden ?

Worum geht es hier ?

Ja, müssen sie. Das legt die Die DVO zum Jagdgesetz NRW im §32 fest:

§ 32 (Fn 11) (Fn 12) Fangmethoden

(1) Fallen für den Lebendfang müssen
a) so gebaut sein oder verblendet werden, dass dem gefangenen Tier die Sicht nach außen verwehrt wird,
b) dauerhaft und jederzeit sichtbar so gekennzeichnet sein, dass ihr Besitzer feststellbar ist und
c) mit einem elektronischen Fangmeldesystem ausgestattet sein, soweit keine kommunikationstechnischen Gründe entgegenstehen (Funkloch).

Beispiele für richtige Antworten:

  • Ja

Beispiele für falsche Antworten:

  • Nein, weil das gefangene Tier sonst leidet

B-44: Ihr Jagdhund apportiert aus einem Hausgarten einen verendeten Fasan. Der Gartenbesitzer verlangt die Herausgabe. Wie verhalten Sie sich?

Worum geht es hier ?

Der Hausgarten ist nach §4 LJG NRW ein befriedeter Bezirk. Das Aneignungsrecht liegt daher beim Eigentümer des Gartens.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Ich übergebe den Fasan dem Eigentümer des Gartens

Beispiele für falsche Antworten:

  • Nur wenn der Eigentümer Jäger ist darf er den Fasan behalten
  • Der Fasan unterliegt dem Gewohnheitsrecht, ich darf ihn daher behalten

B-43: Ein von Ihnen krank geschossener Hase verendet in Sichtweite im Nachbarrevier. Wie verhalten Sie sich?

Worum geht es hier ?

Auszug aus dem Landesjagdgesetz NRW:

§ 29 (Fn 15) Wildfolge (Zu § 22 a BJG)

(2) Tut sich krankgeschossenes Wild in Sichtweite von der Grenze im benachbarten Jagdbezirk nieder, ist es vom Jagdausübenden zu erlegen und zu versorgen. Die Pflicht zur Versorgung erstreckt sich auch auf krankgeschossenes Wild, das nach dem Überwechseln in Sichtweite von der Grenze im benachbarten Jagdbezirk verendet. Schusswaffen dürfen beim Überschreiten der Grenze nur zur Abgabe des Fangschusses mitgeführt werden. Das Fortschaffen des versorgten Schalenwildes ist nicht, das von sonstigem Wild ist zulässig. Das Erlegen ist dem Jagdausübungsberechtigten des benachbarten Jagdbezirkes oder dessen Vertreter unverzüglich anzuzeigen. Anderes Wild als Schalenwild ist der oder dem Jagdausübungsberechtigten des Jagdbezirks, in dem es zur Strecke gekommen ist, abzuliefern.

Ein Hase ist kein Schalenwild kann also fortgeschafft werden. Vorm Betreten des Nachbarreviers ist allerdings die Schusswaffe abzulegen. Und das Wild ist dem Jagdausübungsberechtigen des Nachbarreviers auszuhändigen.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Ich schaffe den Hasen fort
  • Vor dem Betreten des Nachbarreviers lege ich meine Waffe ab (außer ich brauche sie für den Fangschuss)
  • Ich liefere das Wild beim Jagdausübungsberechtigten des Nachbarreviers ab

Beispiele für falsche Antworten:

  • Ich breche die Jagd ab, da ich das Nachbarrevier nicht betreten darf
  • Ich informiere den Jagdausübungsberechtigten des Nachbarreviers, damit er das Wild wegschafft

B-42: Was verstehen Sie unter einer Ansitzdrückjagd?

Worum geht es hier ?

Die Ansitzdrückjagd ist eine Sonderform der Drückjagd, bei der die Jäger von Ansitzen aus jagen. Sie ist mittlerweile die übliche Form der Drückjagd und bietet Sicherheitsvorteile, da die Jäger von einem erhöhten Standort aus schießen und somit i.d.R ein Kugelfang in Form vom gewachsenem Boden gewährleistet ist.

Wichtig ist auch: eine Drückjagd ist keine Treibjagd, d.h. es wird keine Panik beim Wild ausgelöst.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Eine Jagdart, bei der eine große Anzahl von Jägern vertraut ziehendes Wild auf großer Fläche bejagd.

Beispiele für falsche Antworten:

  • Eine Jagdart bei der flüchtiges Wild in großer Zahl erlegt wird
  • Das Wild wird von Ansitzen aus gedrückt, d.h. beunruhigt

B-41: Wie oft müssen Fallen für den Lebendfang kontrolliert werden ?

Worum geht es hier ?

Die DVO zum Jagdgesetz NRW legt im §32 fest, wie oft Fallen zu kontrollieren sind:

§ 32 (Fn 11) (Fn 12) Fangmethoden

(4) Fallen für den Lebendfang sind täglich morgens und abends zu kontrollieren. Tiere aus Lebendfangfallen mit elektronischem Fangmeldesystem sind unverzüglich nach Eingang der Fangmeldung zu entnehmen.

Beispiele für richtige Antworten:

  • täglich morgens und abends
  • Bei Verwendung eines elektronischen Fangmeldesystems unverzüglich nach Eingang der Fangmeldung

Beispiele für falsche Antworten:

  • Einmal am Tag
  • Alle 6 Stunden

B-39: In welcher Zeit dürfen Wildkaninchen im befriedeten Bezirk gefangen oder getötet werden ?

Worum geht es hier ?

Auszug aus dem LJG NRW:

(4) In befriedeten Bezirken dürfen die im Sinne von Absatz 3 sachkundigen Eigentümer und Nutzungsberechtigten sowie deren sachkundige Beauftragte unter Beachtung der jagd- und tierschutzrechtlichen Vorschriften jederzeit Wildkaninchen fangen oder töten und sich aneignen. Für den Gebrauch von Schusswaffen ist eine Genehmigung nach Absatz 3 Satz 3 erforderlich.

Eigentlich ist die Antwort damit klar: es darf „jederzeit“ geschehen. Gleichzeitig wird aber gesagt, dass jagdrechtliche Bestimmungen einzuhalten sind – und das heißt, dass Schonzeiten berücksichtigt werden müssen.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Jederzeit
  • Unter Beachtung der jagd- und tierschutzrechtlichen Vorschriften

Beispiele für falsche Antworten:

  • Die Jagd im befriedeten Bereich ist nicht erlaubt

B-38: Welche Monate sind für die Stangensuche geeignet?

Worum geht es hier ?

Bei den Cerviden werden die männlichen Tiere jedes Jahr das Geweih / Gehörn ab und bilden ein neues. Die Stangensuche macht Sinn, sobald der Abwurf erfolgt ist.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Beim Rehwild: Oktober – Dezember
  • Beim Rotwild: Februar – April
  • Beim Dam- und Sikawild: März- Mai

Beispiele für falsche Antworten:

  • Im Hochsommer
  • Juli – August

B-36: Was versteht man unter „Jagddruck“?

Worum geht es hier ?

Jagddruck entsteht, wenn der Wildbestand durch eine intensive Bejagung nachhaltig negativ beeinflusst wird.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Eine Bejagung die so stark ist dass sie die gesunde und nachhaltige Entwicklung des Wildes stört

Beispiele für falsche Antworten:

  • Eine spezielle Tötungstechnik für Wildkaninchen