Kategorie: Sachgebiet D

D-85: An welchen Orten darf die Jagd nicht ausgeübt werden?

Worum geht es hier ?

Es gibt eine ganze Reihe von Gesetzen, die die möglichen Orte für die Jagd einschränken. So wird durch §20 BJG die Jagd bei Bedrohung der öffentlichen Sicherheit verboten. Die Jagd ruht per se in befriedeten Bezirken (§6 BJG) und auf Flächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören. In NRW legt darüber hinaus §27 der DVO fest, dass im Umkreis von 300 m um Fütterungen herum nicht gejagt werden darf.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Dort wo es die öffentliche Sicherheit bedroht
  • In befriedeten Bezirken
  • In Flächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören
  • Im Umkreis von 300m um Fütterungen

Beispiele für falsche Antworten:

  • Im Umkreis von 200m um Fütterungen
  • Direkt an der Reviergrenze
  • Das hängt von der Wildfolgevereinbarung ab

D-84: In welchem Fall verliert der Jagdpächter seine Jagdpachtfähigkeit?

Worum geht es hier ?

Im Prinzip immer dann, wenn er seinen Jagdschein verliert. Denn damit sind die Voraussetzungen für die Pacht nach §11 BJG nicht mehr erfüllt.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Wenn der Jagdschein unanfechtbar entzogen wurde oder versagt wird
  • Wenn der Jagdschein abgelaufen ist und kein neuer Jagdschein beantragt wurde

Beispiele für falsche Antworten:

  • Wenn er das Alter von 65 Jahren überschreitet
  • Wenn sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern
  • Jeweils zum 01.04. des Jahres. Die Jagdpachtfähigkeit muss dann erneut beantragt werden

D-83: Welche Grundflächen bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk?

Worum geht es hier ?

Die Antwort auf diese Frage enthält §8 BJG:

(1) Alle Grundflächen einer Gemeinde oder abgesonderten Gemarkung, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk, wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 Hektar umfassen.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Alle Grundflächen einer Gemeinde oder abgesonderten Gemarkung, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 Hektar umfassen.

Beispiele für falsche Antworten:

  • Die Jagdbezirke eines Hegerings
  • Alle Jagdbezirke eines Jagdgenossenschaft

D-82: Welche Wildarten gehören zum Niederwild?

Worum geht es hier ?

Zum Niederwild gehören beim Haarwild alle Wildarten die kein Schalenwild sind (Ausnahme: Rehwild ist Niederwild). Beim Federwild gehören alle Wildarten außer Auerwild, Steinadler und Seeadler dazu. So steht es in §2 BJG.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Rehwild
  • Feldhase
  • Fasan

Beispiele für falsche Antworten:

  • Schwarzwild
  • Rothirsch
  • Steinadler

D-81: Was hat die Hege zum Ziel?

Worum geht es hier ?

Zur Beantwortung der Frage hilft ein Blick in §1 BJG. Dort wird als Ziel der Hege

„die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen Die Hege muss so durchgeführt werden, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden.“

genannt.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes
  • Die Pflege und Sicherung der Lebensgrundlagen des Wildbestandes
  • Vermeidung von Wildschäden

Beispiele für falsche Antworten:

  • Die Erhöhung des Wildbestandes
  • Die Gesundung des Wildes durch Medikamente
  • Gute Trophäen zu bringen

D-80: In welcher Zeit darf Schalenwild in Nordrhein-Westfalen gefüttert werden?

Worum geht es hier ?

Eine Fütterung im Rahmen des Jagdschutzes (§25 LJG NRW) darf nur in der Zeit vom 15. Dezember bis zum 30. April erfolgen. §27 der DVO enthält weitere Einschränkungen. So darf Schwarzwild nur in Notzeiten gefüttert werden, und auch Rehwild nur in Notzeiten, außer bei einer Gewöhnungsfütterung mit kräuterreichem Grasheu.

Beispiele für richtige Antworten:

  • vom 15. Dezember bis zum 30. April
  • Schwarzwild nur in Notzeiten
  • Rehwild nur in Notzeiten, außer bei einer Gewöhnungsfütterung mit kräuterreichem Grasheu

Beispiele für falsche Antworten:

  • Nur in Notzeiten
  • Jederzeit

D-79: Welche Futtermittel dürfen in Nordrhein-Westfalen zur Wildfütterung nicht verwendet werden?

Worum geht es hier ?

Die konkrete Festlegung der erlaubten Futtermittel obliegt den Ländern. In NRW gibt es 2 Regelwerke, die hier eingreifen: §25 LJG NRW verbietet die Fütterung durch Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Fische, Fischabfälle, Backwaren oder Südfrüchte. Außerdem legt §27 der zugehörigen Durchführungsverordnung fest, dass an Schalenwild (außer Schwarzwild) nur Heu und Anwelksilage verfüttert werden darf. Und Generell dürfen keine tierischen Fette und Eiweiße sowie kein Futter mit pharmakologisch wirkenden Zusätzen verfüttert werden.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Fische, Fischabfälle, Backwaren oder Südfrüchte
  • Für Schalenwild außer Schwarzwild alles andere als Heu und Anwelksilage
  • Tierische Fette und Eiweiße
  • Futter mit pharmakologisch wirkenden Zusätzen

Beispiele für falsche Antworten:

  • Mais
  • Anwelksilage
  • Heu

D-77: Bis zu welchen Terminen sind Wildschäden an forstwirtschaftlich genutzten Flächen bei der zuständigen Behörde anzumelden?

Die Anmeldung wird von §34 BJG geregelt. Für forstwirtschaftliche Flächen muss sie zum 01. Mai bzw. bis zum 01. Oktober vorgenommen werden.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Zum 01. Mai bzw. bis zum 01. Oktober

Beispiele für falsche Antworten:

  • Spätestens 2 Wochen nach Feststellung des Schadens
  • Forstschäden sind nicht anzumelden

D-76: Wer übt die Rechte aus einem Jagdpachtvertrag aus, wenn ein Jagdpächter stirbt?

Worum geht es hier ?

Die Rechte aus dem Pachtvertrag sind ein Bestandteil der Erbmasse, und sie werden vererbt wie alle anderen Rechte und Gegenstände. Daher stehen die Rechte aus dem Vertrag den Erben zu. Falls diese die Rechte nicht nutzen können (keine Jäger), so muss der UJB ein jagdpachtfähiger Dritter genannt werden (§16 LJG NRW).

Beispiele für richtige Antworten:

  • Die Erben
  • Ist keiner der Erben jagdpachtfähig, so haben die Erben der unteren Jagdbehörde eine oder mehrere jagdpachtfähige Personen als Jagdausübungsberechtigte zu benennen

Beispiele für falsche Antworten:

  • Die UJB benennt einen neuen Pächter
  • Das Recht fällt zurück an die Jagdgenossenschaft