Autor: Admin

D-94: Ihr Jagdgebrauchshund ist wirksam gegen Tollwut geimpft. Dürfen Sie ihn in einen tollwutgefährdeten Bezirk mitnehmen?

Worum geht es hier ?

Ja. Gemäß §8 der Tollwutverordnung sind vom generellen Verbot für freilaufende Katzen und Hund ausgenommen „Hunde, die nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen und die von einer Person begleitet werden, der sie zuverlässig gehorchen“.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Ja
  • Zuverlässig gehorchende Hunde dürfen auch frei laufen

Beispiele für falsche Antworten:

  • Nein
  • Nur mit Maulkorb

D-92: Was verstehen Sie unter dem Reviersystem?

Worum geht es hier ?

Das Jagdrecht ist in Deutschland an Grund und Boden gebunden. Jeder Jagdausübungsberechtigte hat die Berechtigung nur nur für ein bestimmtes Revier (bzw. mehrere Reviere). Dies folgt aus §3 BJG und §1 BJG.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Die Berechtigung zur Ausübung der Jagd ist räumlich auf Reviere begrenzt
  • Die Bindung des Jagdrechts an Grund und Boden

Beispiele für falsche Antworten:

  • Für jede Wildart muss ein separate Lizenz erworben werden
  • Der Abschuss von Wild ist nicht an Reviere gebunden
  • Revierbildendes Wild darf bevorzugt geschossen werden

D-90: Welche der folgenden Wildarten unterliegen nicht der Abschussplanung?

Worum geht es hier ?

§22 LJG NRW legt zusammen mit §21 BJG fest, welche Wildarten der Abschussplanung unterliegen. Das LJG NRW legt dabei abweichend vom BJG fest, dass für Rehwild kein Abschussplan zu erstellen ist.

Siehe auch Frage D-64: Dort wird gefragt, für welches Wild ein Abschussplan zu erstellen ist.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Rehwild
  • Schwarzwild
  • Alles Niederwild
  • Alles Federwild

Beispiele für falsche Antworten:

  • Schalenwild
  • Rotwild
  • Sikawild

D-89: Was verstehen Sie unter dem Jagdausübungsrecht?

Worum geht es hier ?

Was genau darunter zu verstehen ist kann in §1 BJG nachgelesen werden.

Der Absatz 1 beschreibt zunächst das Jagdrecht ganz allgemein als die „ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen“.

Wer das Jagdrecht hat, hat also die Befugnis die Jagd auszuüben. Im Absatz 4 wird dann beschrieben, was konkret unter der Ausübung der Jagd zu verstehen ist:

Die Jagdausübung erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild

Beispiele für richtige Antworten:

  • Die Befugnis zum Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild

Beispiele für falsche Antworten:

  • Das Vorliegen eines Jagderlaubnisscheins
  • Das Vorliegen eines Jagdscheins
  • Ein spezielles Bundesgesetz

D-87: Bei welcher Behörde ist ein Beizvogel anzumelden?

Worum geht es hier ?

Gemäß §3(2) BWildSchV muss die Anmeldung bei „der nach Landesrecht zuständigen Stelle“ vorgenommen werden. Und gemäß §48 LJG NRW gilt:

„Soweit im Bundesjagdgesetz, in diesem Gesetz und in Rechtsverordnungen auf Grund dieser Gesetze nichts anderes bestimmt ist, ist die untere Jagdbehörde zuständige Behörde.“

Da für Beizvögel nichts anderes bestimmt ist, muss die Haltung bei der unteren Jagdbehörde angezeigt werden.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Bei der unteren Jagdbehörde

Beispiele für falsche Antworten:

  • Beim der unteren Landschaftsbehörde
  • Bei der Kreisjägerschaft
  • Beim Bundesumweltamt