Worum geht es hier ?
Es gibt eine lange reihe verschiedener Passagen im BJG und LJG NRW, die Ordnungswidrigkeiten und deren Ahndung zum Thema haben.
Zusammenfassen kann man sagen: Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldbußen und / oder Einziehung von Gegenständen oder Rechten geahndet, aber nicht mit Haftstrafen.
Beispiele für richtige Antworten:
- Mit Geldbußen
- Durch Einziehen von Waffen, Wild sowie sonstiger mit der Ordnungswidrigkeit verbundener Gegenstände
- Durch Jagdverbot
Beispiele für falsche Antworten:
- Durch Haftstrafen