Worum geht es hier ?
Streng genommen ist es keine Vorschrift, sondern eine Empfehlung („soll“). Nach §11 BJG soll die Dauer 9 Jahre betragen. In NRW allerdings hatte man dies zwar zwischenzeitlich auf 5 Jahre verkürzt, mittlerweile ist dies aber nurnoch in Sonderfällen gemäß §9 LJG NRW möglich.
Beispiele für richtige Antworten:
- Die Pachtdauer soll mindesten 9 Jahre betragen
Beispiele für falsche Antworten:
- Die Pachtdauer soll mindesten 5 Jahre betragen
- Die Pachtdauer soll mindesten 12 Jahre betragen