Kategorie: Sachgebiet D

D-75: Welche Maßnahmen beinhaltet der Jagdschutz?

Die Definition des Jagdschutzes im §23 BJG ist recht einfach:

Der Jagdschutz umfasst nach näherer Bestimmung durch die Länder den Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften.

Hinzu kommen noch Landesregeln für NRW. So ist z.B. in Notzeiten für eine angemessene Wildfütterung zu sorgen (§25 LJG NRW), und für Hunde und Katzen gelten spezielle Regeln.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Schutz vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen
  • Schutz vor wildernden Hunden und Katzen
  • Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften

 

Beispiele für falsche Antworten:

  • Schutz des Jägers (Unfallverhütung)
  • Das Errichten von Gattern zum Verbissschutz
  • Schutz des Wildes vor Bejagung

D-74: In die Streckenliste ist einzutragen

Worum geht es hier ?

Die zugehörige gesetzliche Festlegung findet man in §22 LJG NRW:

(8) Die oder der Jagdausübungsberechtigte hat über den Abschuss des Wildes und über das Fallwild eine Streckenliste zu führen.

Wichtig: Es ist auch Fallwild einzutragen.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Alles erlegte Wild
  • Alles Fallwild

Beispiele für falsche Antworten:

  • Eine Streckenliste wird nur für Haarwild geführt
  • Seit 2015 wird für Rehwild keine Streckenliste mehr geführt

D-73: Ein Jagdpächter möchte in seinem Revier Fasane aussetzen.

Worum geht es hier ?

Das darf er, aber nur mit Genehmigung der unteren Jagdbehörde. Ausnahme: wenn es sich um Fasane handelt, die aus Eiern verlassener Gelege des Bezirks geschlüpft sind, dürfen sie ohne weiteres ausgesetzt werden. Details kann man in §31 LJG NRW nachlesen.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Das geht nur mit Genehmigung der unteren Jagdbehörde
  • Biotopverbessernde Hegemaßnahmen für die auszusetzende Wildart müssen nachgewiesen werden
  • Die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung muss ihr Einvernehmen erteilten
  • Fasane aus verlassenen Gelegen des jeweiligen Reviers benötigen keine Genehmigung

Beispiele für falsche Antworten:

  • Das kann er jederzeit tun
  • Das Auswildern von Fasanen ist untersagt, wie bei Schwarzwild und Wildkaninchen

D-72: Unter welcher Voraussetzung darf in einem befriedeten Bezirk die Ausübung der Jagd mit der Schusswaffe gestattet werden?

Worum geht es hier ?

Es muss eine Genehmigung durch die untere Jagdbehörde vorliegen, siehe §4 LJG NRW. Die Sachkunde des Jagenden muss nachgewiesen werden, und bei Einsatz von Schusswaffen muss eine ausreichende Versicherung vorhanden sein. Darüber hinaus ist der §20 BJG zu berücksichtigen.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Eine ausreichende Versicherung muss vorhanden sein
  • Sachkunde muss nachgewiesen werden
  • Eine Genehmigung durch die untere Jagdbehörde muss vorliegen

Beispiele für falsche Antworten:

  • Der Jäger muss der Eigentümer des Grundstücks sein
  • Die polizeiliche Freigabe muss erfolgen
  • Auf Friedhöfen ist die Jagd nie erlaubt (Totenruhe)

D-71: Was verstehen Sie unter der „Vereinigung der Jäger“?

Worum geht es hier ?

Was eine „Vereinigung von Jägern“ genau ist beschreibt §52 LJG NRW. Sie muss das Jagdwesen fördern, mindestens 5 Jahre bestehen und in NRW landesweit tätig sein.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Eine landesweit tätige Vereinigung, die das Jagdwesen fördert und mindestens seit 5 Jahren besteht

Beispiele für falsche Antworten:

  • Die Oberste Jagdbehörde
  • Die UJB
  • Eine Jagdgenossenschaft

D-70: Darf man mit Bracken auf einer Fläche von weniger als 1000 ha die Stöberjagd ausüben?

Worum geht es hier ?

Her handelt es sich in gewisser Weise um eine Fangfrage. Zwar wird die Bracke als Hundeart erwähnt, aber es geht nicht um das Brackieren, sondern um eine Stöberjagd. Das ist ein wesentlicher Unterschied, denn für das Brackieren ist eine Mindestfläche von 1000 ha vorgeschrieben (§19 BJG), für die Stöberjagd hingegen nicht.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Ja

Beispiele für falsche Antworten:

  • Nein, das ist erst ab 1000 ha gestattet

D-68: Welche Federwildart hat in Nordrhein-Westfalen ganzjährige Schonzeit?

Worum geht es hier ?

Diese Information findet man in der Landesjagdzeitenverordnung (LJZeitVO). Bis zum 29.03.2019 wurden dort ausdrücklich Rebhühner und Waldschnepfen als ganzjährig geschont genannt.

Seit dem 30.03.2019 war  nur noch das Rebhuhn von der Jagd zu verschonen, allerdings nur bis 2023, siehe §2.  Diese Regelung wurde vor kurzem bis einschl. 2027 verlängert.  Im Augenblick gibt es daher in NRW nur das Rebhuhn, das  ganzjährig von der Jagd zu verschonen ist.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Das Rebhuhn

Beispiele für falsche Antworten:

  • Auerhahn
  • Birkhuhn
  • Felsentaube
  • Waldschnepfe

D-67: Welche Munition ist für den Schuss auf Rehwild verboten?

Worum geht es hier ?

Hier gibt es eine klare Regelung in §19 BJG: Verboten ist es …

2 a) auf Rehwild und Seehunde mit Büchsenpatronen zu schießen, deren Auftreffenergie auf 100 m (E 100) weniger als 1 000 Joule beträgt;

Darüber hinaus legt §19 LJG NRW fest, dass generell auf Schalenwild nicht mit Schrot oder Posten geschossen werden darf, es sei denn es handelt sich um einen Fangschuss.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Schrot, wenn es sich nicht um einen Fangschuss handelt
  • Posten, wenn es sich nicht um einen Fangschuss handelt
  • Büchsenpatronen, deren Auftreffenergie auf 100 m (E 100) weniger als 1 000 Joule beträgt

Beispiele für falsche Antworten:

  • Büchsenpatronen, deren Auftreffenergie auf 100 m (E 100) weniger als 2000 Joule beträgt
  • Büchsenpatronen unter einem Kaliber von 6,5 mm

D-66: Wie viele Jahre beträgt in Nordrhein-Westfalen die gesetzlich vorgeschriebene Mindestpachtdauer für einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk?

Worum geht es hier ?

Streng genommen ist es keine Vorschrift, sondern eine Empfehlung („soll“). Nach §11 BJG soll die Dauer 9 Jahre betragen. In NRW allerdings hatte man dies zwar zwischenzeitlich auf 5 Jahre verkürzt, mittlerweile ist dies aber nurnoch in Sonderfällen gemäß §9 LJG NRW möglich.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Die Pachtdauer soll mindesten 9 Jahre betragen

Beispiele für falsche Antworten:

  • Die Pachtdauer soll mindesten 5 Jahre betragen
  • Die Pachtdauer soll mindesten 12 Jahre betragen