Kategorie: Sachgebiet D

D-65: Ein Autofahrer überfährt ein Reh und nimmt das Stück mit, um es zu verwerten. Welcher Tatbestand liegt vor?

Worum geht es hier ?

Hier handelt es sich um Wilderei, und damit um eine Straftat nach §292 StGB. Nur der Jagdausübungsberechtigte darf sich das Wild aneignen.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Der Tatbestand der Jagdwilderei

Beispiele für falsche Antworten:

  • Da es sich um Fallwild handelt liegt kein Tatbestand vor
  • Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit

D-64: Welche Wildarten dürfen in freier Wildbahn nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden?

Worum geht es hier ?

§22 LJG NRW legt zusammen mit §21 BJG fest, welche Wildarten der Abschussplanung unterliegen. Das LJG NRW legt dabei abweichend vom BJG fest, dass für Rehwild kein Abschussplan zu erstellen ist. Damit ergibt sich die unter „Beispiele für richtige Antworten“ genannte Liste.

Das BJG erwähnt darüber hinaus noch Auer- Birk und Rackelwild. Das LJG schweigt sich dazu aus – aus gutem Grund: diese 3 Wildarten gehören in NRW nicht zum jagdbaren Wild. Denn gemäße der Roten Liste der Brutvogelarten brüten sie nicht (mehr) in NRW, und sind daher nach §2 Abs.2 des LJG nicht jagdbar.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Alles Schalenwild außer Reh- und Schwarzwild

Beispiele für falsche Antworten:

  • Rehwild
  • Schwarzwild
  • Federwild

D-63: Mit welchen Fanggeräten ist in Nordrhein-Westfalen das Fangen von Wild verboten?

Worum geht es hier ?

Hier gibt es eine ganze Reihe von Verboten, teils auf Bundes- und teils auf Landesebene. Auf Bundesebene sind Schlingen jeder Art und ebenso Fanggeräte, die nicht unversehrt fangen oder nicht sofort töten, sowie Selbstschussgeräte verboten (§19 BJG). Auf Landesebene NRW kommt mit §30 der DVO zum LJG NRW noch ein Verbot von Totschlagfallen und zu kleinen Wippbrettkastenfallen hinzu.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Schlingen jeder Art
  • Fanggeräte, die nicht unversehrt fangen oder nicht sofort töten
  • Selbstschussgeräte
  • Totschlagfallen
  • Wippbrettkastenfallen die nicht das Mindestmaß haben

Beispiele für falsche Antworten:

  • Rohrfallen
  • Kastenfallen

D-62: Sie finden bei der Ausübung der Jagd bei erlegtem, gefangenem oder verendetem Wild Kennzeichen vor. Wo sind diese Kennzeichen unverzüglich abzuliefern?

Worum geht es hier ?

Hier zieht die Vorschrift des §1a LJG NRW. Die Kennzeichen sind bei der UJB abzuliefern. Unter „Kennzeichen“ sind dabei z.B. Ohrmarken, Sender oder auch Ringe von beringtem Federwild zu verstehen.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Bei der unteren Jagdbehörde

Beispiele für falsche Antworten:

  • Beim Veterinäramt
  • Bei der unteren Landschaftsbehörde

D-61: Wem steht das Aneignungsrecht an Abwurfstangen und den Eiern des Federwildes zu?

Worum geht es hier ?

Es gilt die gleiche Regel wie beim Wild: Das Aneignungsrecht den dem Jagdausübungsberechtigten zu, siehe §1 BJG:

(5) Das Recht zur Aneignung von Wild umfaßt auch die ausschließliche Befugnis, krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild sich anzueignen.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Dem Jagdausübungsberechtigten

Beispiele für falsche Antworten:

  • Jedem der ein3 Stange oder Eier findet
  • Jedem der eine Genehmigung von der UJB hat
  • Dem Jagdschutzbeauftragten

D-60: Welche Tierarten unterliegen nicht dem Jagdrecht?

Worum geht es hier ?

Dem Jagdrecht unterliegen in Nordrhein-Westfalen die Tierarten, die im Landesjagdgesetz in §2 LJG NRW genannt werden. Ist eine Tierart dort nicht genannt, so unterliegt sie auch nicht dem Jagdrecht.

Diese Frage ist übrigens sehr elementar. Denn in vielen Prüfungsfragen ist es wichtig zu wissen, ob eine Tierart zum Wild gehört oder nicht. Und als Wild bezeichnet man die Tierarten, die dem Jagdgesetz unterliegen.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Alle Tiere die nicht in §2 LJG NRW aufgeführt werden
  • Wölfe
  • Robben

Beispiele für falsche Antworten:

  • Baummarder
  • Schwarzwild
  • Rehwild

D-59: Welche Zeit gilt als Nachtzeit im Sinne des Nachtjagdverbotes?

Worum geht es hier ?

Im §19 LJG NRW steht, was der Gesetzgeber unter „Nachtzeit“ versteht. Hier der entsprechende Satz aus dem Gesetz: Verboten ist …

6. Wild, ausgenommen Schwarzwild und Raubwild, zur Nachtzeit zu erlegen; als Nachtzeit gilt die Zeit von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang;

Beispiele für richtige Antworten:

  • Als Nachtzeit gilt die Zeit von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang

Beispiele für falsche Antworten:

  • Als Nachtzeit gilt die Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang
  • Als Nachtzeit gilt die Zeit von einer Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang

D-57: Was ist zu tun, wenn Schusswaffen oder Munition gestohlen worden sind?

Worum geht es hier ?

Die zuständige Behörde ist unverzüglich zu informieren. Dort muss auch die WBK zur Waffe zwecks Korrektur vorgelegt werden. Details kann man im §37 Waffengesetz nachlesen.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Die zuständige Waffenbehörde ist unverzüglich zu informieren

Beispiele für falsche Antworten:

  • Nichts, die Waffe wird sich schon wieder anfinden
  • Bei Waffen die Behörde informieren, bei Munition ist keine Aktivität notwendig
  • Die untere Jagdbehörde ist zu informieren

D-56: Auf welche Wildarten ist die Jagd landesrechtlich in den Setz- und Brutzeiten zulässig?

Worum geht es hier ?

Diese Informationen stehen in der Landesjagdzeitenverordnung (LJZeitVO).

Dort werden zum einen Jungtiere ohne Schonzeit ausgewiesen, zum anderen Tierarten für die die Schonzeit ausgesetzt werden kann (Wildkaninchen, Ringeltauben und Rabenkrähen).

Aufgrund der ASP Gefahr wurde die Verordnung um §1 Abs. 3 erweitert, somit gehört auch das Schwarzwild bis 31.03.2028 zu den Wildarten die während der  Setz- und Brutzeiten gejagt werden dürfen.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Schwarzwild
  • Jungfüchse
  • Jungkaninchen
  • Jungmarderhunde
  • Jungwaschbären
  • Jungdachse
  • Frischlinge
  • Bei Aufhebung der Schonzeit auch Wildkaninchen, Ringeltauben und Rabenkrähen

Beispiele für falsche Antworten:

  • Sikawild
  • Rehwild
  • Alles Raubwild