Worum geht es hier ?
Diese Informationen stehen in der Landesjagdzeitenverordnung (LJZeitVO).
Dort werden zum einen Jungtiere ohne Schonzeit ausgewiesen, zum anderen Tierarten für die die Schonzeit ausgesetzt werden kann (Wildkaninchen, Ringeltauben und Rabenkrähen).
Aufgrund der ASP Gefahr wurde die Verordnung um §1 Abs. 3 erweitert, somit gehört auch das Schwarzwild bis 31.03.2028 zu den Wildarten die während der Setz- und Brutzeiten gejagt werden dürfen.
Beispiele für richtige Antworten:
- Schwarzwild
- Jungfüchse
- Jungkaninchen
- Jungmarderhunde
- Jungwaschbären
- Jungdachse
- Frischlinge
- Bei Aufhebung der Schonzeit auch Wildkaninchen, Ringeltauben und Rabenkrähen
Beispiele für falsche Antworten:
- Sikawild
- Rehwild
- Alles Raubwild