Kategorie: Sachgebiet D

D-55: Welche Funktion hat der Jagdberater?

Worum geht es hier ?

Die Funktion des Jagdberaters wird in §51 des LJG NRW beschrieben:

(5) Die Jagdbeiräte und Jagdberater haben die Aufgabe, die Jagdbehörden zu beraten. Die Jagdbeiräte sind in allen grundsätzlichen Fragen zu hören.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Er berät die Jagdbehörden

Beispiele für falsche Antworten:

  • Er schult Jungjäger
  • Er ist der Vorsitzende des Jagdbeirats
  • Er zertifiziert Jagderlaubnisscheine

D-54: Welche Pflicht ist mit dem Jagdrecht verbunden?

Worum geht es hier ?

Siehe hierzu §1 BJG (Auszug):

(1) Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Die Pflicht zur Hege

Beispiele für falsche Antworten:

  • Die Pflicht einen Jagderlaubnisschein mitzuführen
  • Die Pflicht zum Abschuss

D-53: Wie bezeichnet man diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden?

Worum geht es hier ?

Wendet man den Angriff von sich selber ab, so spricht man von Notwehr, wird er von einem anderen abgewendet so spricht man von Nothilfe. Details kann man z.B. hier nachlesen.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Notwehr
  • Nothilfe

Beispiele für falsche Antworten:

  • Notstand
  • Gewalt
  • Befriedung

D-52: Gehören Schalldämpfer zu den verbotenen Gegenständen im Sinne des Waffengesetzes?

Worum geht es hier ?

Nein. Sie sind sie in NRW nur eingeschränkt zugelassen, aber waffenrechtlich sind sie kein Problem. Die Liste der verbotenen Gegenstände kann man im Anhang 2 des Waffengesetzes nachlesen.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Nein

Beispiele für falsche Antworten:

  • Ja
  • Ja wenn sie in befriedeten Bezirken eingesetzt werden
  • Nur bei Verwendung in der Nacht

D-51: Wer darf in einem befriedeten Bezirk Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen?

Worum geht es hier ?

Die Antwort gibt §4 LJG NRW.

(4) In befriedeten Bezirken dürfen die im Sinne von Absatz 3 sachkundigen Eigentümer und Nutzungsberechtigten sowie deren sachkundige Beauftragte unter Beachtung der jagd- und tierschutzrechtlichen Vorschriften jederzeit Wildkaninchen fangen oder töten und sich aneignen. Für den Gebrauch von Schusswaffen ist eine Genehmigung nach Absatz 3 Satz 3 erforderlich.

Beispiele für richtige Antworten:

  • sachkundigen Eigentümer und Nutzungsberechtigte
  • deren sachkundige Beauftragte

Beispiele für falsche Antworten:

  • Ausgebildete Jäger
  • Nur Jäger mit einer Fangjagdausbildung

D-50: Wer muss bei befugter Jagdausübung einen Jagderlaubnisschein mit sich führen?

Worum geht es hier ?

Etwas flapsig könnte man sagen: jeder der einen hat. Mit dem Jagderlaubnisschein erlaubt es der Jagdausübungsberechtige einem Jagdgast, die Jagd in seinem Revier auszuüben. Dieser Jagdgast muss den Erlaubnisschein bei der Jagd mit sich führen. Die Details regelt §12 des LJG NRW.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Der Jagdgast, sofern er nicht in Begleitung des Jagdausübungsberechtigen ist
  • Der Inhaber des Erlaubnisscheins, sofern er nicht in Begleitung des Jagdausübungsberechtigen ist

Beispiele für falsche Antworten:

  • Der Pächter
  • Der Jagdausübungsberechtigte
  • Der Jagdschutzbeauftragte

D-49: Wann darf in Nordrhein-Westfalen die Jagd auf Schmalrehe ausgeübt werden?

Worum geht es hier ?

Die Frage wird in der Langesjagdzeitenverordnung geklärt: Schmalrehe dürfen vom 1. Mai bis 31. Mai und vom 1. September bis 31. Januar gejagt werden.

Beispiele für richtige Antworten:

  • 1. Mai bis 31. Mai, und vom 1. September bis 31. Januar

Beispiele für falsche Antworten:

  • 16. August bis 31. Dezember
  • Ganzjährig außerhalb der Nachtzeit

Was immer wieder zu Diskussionen führt, ist die Frage ob ein Teilbereicht der Jagdzeit ebenfalls eine richtige Antwort wäre, also z.B. „01. September bis 30. September“. Hier hat ein engagierter Leser direkt beim Ministerium nachgefragt (siehe Frage D-19), und die eindeutige Antwort erhalten dass ein solcher Ausschnitt aus der Jagdzeit eine falsche Antwort darstellt (Danke nochmal für die Unterstützung!).

D-48: Aus welchen Gründen kann die untere Jagdbehörde die Jagd auf Wild mit ganzjähriger Schonzeit zulassen?

Worum geht es hier ?

Den rechtlichen Rahmen für Jagd- und Schonzeiten setzt §22 des BJG. Dort heißt es wörtlich:

Die Länder können bei Störung des biologischen Gleichgewichts oder bei schwerer Schädigung der Landeskultur Jagdzeiten festsetzen oder in Einzelfällen zu wissenschaftlichen, Lehr- und Forschungszwecken Ausnahmen zulassen.

Der §24 LGJ NRW nennt darüber hinaus noch Wildseuchenbekämpfung, die Beseitigung kranken oder kümmernden Wildes, die Vermeidung von übermäßigen Wildschäden sowie Wildhege als Gründe.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Störung des biologischen Gleichgewichts
  • Schwere Schädigung der Landeskultur
  • zu wissenschaftlichen, Lehr- und Forschungszwecken
  • Wildseuchenbekämpfung
  • Vermeidung von übermäßigen Wildschäden
  • Aus Gründen der Wildhege

Beispiele für falsche Antworten:

  • Bei einem Notstand
  • Bei Wildschäden
  • Bei Diplomatenjagden